04. Mai 2022
Neue Quarantäneregeln ab dem 04.05.2022
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte
gestern hat das Gesundheitsministerium einen neuen Absonderungserlass veröffentlicht, der ab heute gilt und durch die Kreise und kreisfreien Städten mit entsprechenden Allgemeinverfügungen umgesetzt werden muss. Sie finden das Dokument unter diesem Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220504_absonderungserlass.html
Dort heißt es unter anderem unter Nr. 3:
„Die Anordnung zur Absonderung endet bei nachweislich infizierten Personen automatisch nach fünf Tagen. Einer gesonderten Verfügung des zuständigen Gesundheitsamtes oder eines abschließenden negativen Tests bedarf es hierfür nicht. Ein solcher Test wird jedoch empfohlen.“
Es gilt also nun eine auf fünf Tage verkürzte Absonderungspflicht für alle positiv getesteten Personen. Für Haushaltsangehörige, die nicht selbst positiv getestet sind, gilt keine Absonderungspflicht mehr. Bitte beachten Sie das im Umgang mit allen Schulangehörigen. Als weitere Regelungen für den Bereich der Schulen beachten Sie bitte den Hygieneleitfaden unter diesem Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/Schuljahr21_22/hygienekonzept_21_22.html . Eine gesonderte Verordnung für den Bereich der Schulen gibt es im Übrigen nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Schulabteilung
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
des Landes Schleswig-Holstein